Reimbursement

Übernahme Ihrer Kosten durch Krankenkassen oder Selbstzahlung

Die Beratung kann entweder privat bezahlt werden oder – je nach individueller Situation – von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. In der Regel erfolgt keine vollständige Kostenübernahme, sondern eine teilweise Erstattung (Bezuschussung).

So läuft die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab:

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Das Formular wird auf der Website zum Download bereitgestellt. Die Patientin oder der Patient lässt es vom Hausarzt oder Facharzt unterschreiben.

2. Unterlagen einreichen

Einzureichen sind:

  • unterschriebene Notwendigkeitsbescheinigung
  • mein Zertifikat
  • Kostenvoranschlag

Diese Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht.
Ich unterstütze bei Bedarf bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Krankenkasse.

3. Genehmigung abwarten

Die Patientin oder der Patient wartet auf die Rückmeldung der Krankenkasse. Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

4. Start der Beratung

Nach Genehmigung beginnt die Beratung. Die Kosten werden zunächst privat getragen, eine teilweise Erstattung erfolgt anschließend durch die Krankenkasse.

Notwendige Unterlagen für die Kostenübernahme

Ich unterstütze bei Bedarf bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Krankenkasse.
Hier können Sie die notwendigen Unterlagen zum Ausfüllen bequem über den folgenden Link herunterladen.

Unsere Kostenvoranschläge

Der nächste Schritt

Wenn das für Sie passend klingt, sind dies die nächsten Schritte:

Die Zusammenarbeit startet bewusst nicht mit einer direkten Online-Buchung.
Mir ist es wichtig, Ihre individuelle Situation und Ihre Beschwerden genau zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Beratung für Sie sinnvoll ist und die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden können.

Erstgespräch vereinbaren

Rechtlicher Hinweis: Keine eigenständige Diagnosestellung oder Durchführung medizinischer Therapien.